Im Alter, nach einer Schwangerschaft oder nach einem grossen Gewichtsverlust leiden viele Frauen unter einer schlaffen Brust. Wenn sich die überdehnte Haut nicht mehr zurückzieht oder wenn die Lage der Warzenhöfe nicht mehr stimmt, ist eine Brustvergrösserung mit Bruststraffung eine sinnvolle Lösung.
Der kombinierte Eingriff wird im Fachjargon «Augmentationsmastopexie» genannt. Damit die Brust nach der Brust-OP möglichst natürlich aussieht, wird das Silikonimplantat dem Brustkorb angepasst.
Eine Bruststraffung mit Implantat sorgt für eine schöne, straffe und jugendliche Brust. Wie Ihre Brust nach der Vergrösserung mit verschiedenen Implantaten aussehen könnte, schauen Sie sich am besten mit einer 3D-Simulation an.
Dr. Colette Carmen Camenisch, Ihre Spezialistin für Brustvergrösserung in der Schweiz, fotografiert Sie von allen Seiten und zeigt Ihnen dann, wie Sie schöne, straffe und natürlich wirkende Brüsten bekommen können. Zu Hause können Sie die Bilder jederzeit mit einem Passwort abrufen und gemeinsam mit einer Vertrauensperson anschauen und besprechen.
Ca. 2,5 Stunden
Ambulant oder stationär
Nachblutungen, Infektionen, unschöne Narben, Durchblutungs-, Wundheilungs- und Sensibilitätsstörungen
Die Kosten für eine solche Operation variieren und werden im Voraus vereinbart.
Vollnarkose
Nach 7 bis 14 Tagen
Straff sitzender BH für ca. 6 Wochen, in dieser Zeit ist Sport untersagt.
Cashmed Medical Financing
Durch die Entfernung von Gewebe und Haut verändert sich die Position der Brustwarzen. Um ein ansprechendes, ästhetisches Ergebnis zu erreichen, wird der Brustwarzenhof im Verhältnis zur neuen Brust angepasst und die Brustwarze in die neue Position angehoben, ohne dass die Sensibilität beeinträchtigt wird.
Nach 6 bis 8 Wochen ist die Narbe weitgehend verheilt, sodass Sie sich auch langsam wieder sportlich betätigen können. Mit leichtem Training, wie Walking oder Velofahren, können Sie etwa 4 bis 6 Wochen nach der Operation beginnen. Krafttraining, Joggen und Schwimmen sind erst ab der 6. Woche wieder sinnvoll.
Je nach beruflicher Tätigkeit sollte mit einer Arbeitsunfähigkeit von ca. 7 Tagen gerechnet werden. Falls Sie einen Beruf mit schwerer körperlicher Arbeit ausüben, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zu 4 Wochen betragen.
Die Kosten für eine Bruststraffung werden nicht von der Krankenkasse getragen, da es sich um einen rein ästhetischen Eingriff handelt. Bei Patientinnen, die gleichzeitig eine medizinisch notwendige Brustverkleinerung durchführen müssen, ist eine Kostenbeteiligung oder gar Kostenübernahme durch die Krankenversicherung allenfalls denkbar.
Grundsätzlich birgt jede Operation gewisse Risiken (z. B. Medikamentenunverträglichkeit, Blutergüsse, Wundheilungsstörungen, Entzündungen oder Narbenprobleme). Sie hängen auch von der individuellen gesundheitlichen Verfassung ab. Die Ärztin bzw. der Arzt informiert Sie und bespricht mögliche Risiken mit Ihnen im Rahmen des Beratungs- und Vorbereitungsgesprächs.
Ja, ob man stillen kann oder nicht, hängt nicht von einer Bruststraffung ab.
Die Schnittführung verläuft um den Brustwarzenhof herum und senkrecht darunter. Ein weiterer Schnitt entlang der natürlichen Brustfalte ist ebenfalls erforderlich. Wie stark diese Schnitte sichtbar bleiben, hängt von der individuellen, genetisch bedingten Narbenbildung ab. Im Normalfall hinterlässt die Bruststraffung feine, helle Narben, die nur noch marginal sichtbar sind.
Es ist in jedem Fall äusserst wichtig, dass Sie die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt über Krankheiten und medikamentöse Behandlungen informieren. Zwei Wochen vor dem Eingriff dürfen keine blutverdünnenden Medikamente (Aspirin, Aspegic oder Omega-3-Fettsäuren) mehr eingenommen werden. Solche Medikamente können während der Operation zu einer vermehrten Blutung führen und den späteren Heilungsverlauf hinauszögern. Die Ärztin bzw. der Arzt kann von einer geplanten Operation jederzeit absehen, wenn infolge einer vorgängigen Medikamenteneinnahme das Operationsrisiko erhöht ist.