Bei einer «Abdominoplastik», wie die Bauchdeckenstraffung im Fachjargon genannt wird, entfernt Dr. Colette C. Camenisch überschüssiges Fett und die erschlaffte Haut. In den meisten Fällen strafft und verschliesst man bei dieser Gelegenheit auch gleich die Muskellücke beim geraden Bauchmuskel (Rectoraphie).
Das Resultat ist ein schöner, flacher und straffer Bauch, dem man die Schwangerschaft, das Alter oder die Gewichtsreduktion nicht mehr ansieht.
Gerade Frauen leiden nach Schwangerschaften oft unter einer sogenannten «Rektusdiastase»: Der Bauchmuskel, der sich während der Schwangerschaft immer weiter ausgedehnt hat, bildet sich nach der Geburt nicht mehr vollständig zurück. Bei Patientinnen, die unter diesem Phänomen leiden, wird daher der Bauchmuskel mit inneren Nähten fixiert und so das Abdomen rekonstruiert. Eine Bauchstraffung wird oft mit einer Liposuktion der Taille und der Hüfte kombiniert. Das gleichzeitige Absaugen von Fett an der Hüfte ermöglicht es der erfahrenen Fachärztin, ein harmonisches Gesamtbild zu erreichen.
Ca. 2,5 bis 4,5 Stunden
Stationär
Nachblutungen, Ansammlungen von Wundflüssigkeit, Infektionen, Schwellungen, Sensibilitätsstörungen, Spannungsgefühle, unschöne Narbenbildung, Durchblutungsstörungen im Bereich des Nabels
Die Kosten für eine solche Operation variieren und werden im Voraus vereinbart.
Vollnarkose
Nach 2 bis 4 Wochen, je nach körperlicher Betätigung
Kompressionsmieder/Bauchgurt für ca. 6 Wochen, in dieser Zeit sind Sport, Sauna und intensive UV-Strahlung untersagt.
Cashmed Medical Financing
Meine Erwartungen an das Resultat waren gross, aber Sie haben alles, was ich mir erhofft hatte, noch bei Weitem übertroffen! Zum ersten Mal in meinem Leben kann ich sagen: Ich habe einen wirklich tollen und schönen Bauch! Frau Dr. Camenisch, ich kann Ihnen nicht genug danken. Ich bin einfach nur glücklich!
Frau J. B.
Bauchdeckenstraffung
Grundsätzlich gilt: Je stabiler das Körpergewicht, desto höher die Chance auf ein dauerhaftes Resultat. Selbst bei leichter Gewichtszunahme kann jedoch von einer bleibenden Verbesserung der Körpersilhouette ausgegangen werden.
Eine Bauchstraffung hinterlässt normalerweise feine, helle Narben, die nach einer gewissen Zeit nur noch wenig sichtbar sind. Je nach Veranlagung und Wundheilung kann es in seltenen Fällen zu einer dickeren und leicht geröteten Narbenbildung kommen. Die für die Entfernung des Gewebes erforderlichen Schnitte werden so platziert, dass sie durch Slip oder Badeanzug gut verdeckt werden.
Es muss mit einer Arbeitsunfähigkeit von rund 2 Wochen gerechnet werden. Im Fall von schwerer körperlicher Tätigkeit kann der Arbeitsausfall bis zu 6 Wochen betragen.
Sportliche Aktivitäten können nach abgeschlossener Heilung (nach ca. 6 bis 8 Wochen) wieder aufgenommen werden.
Grundsätzlich birgt jede Operation gewisse Risiken (z. B. Nachblutungen, Medikamentenunverträglichkeit, Wundheilungsstörungen, Entzündungen, Narbenprobleme, Gefühlsstörungen). Sie hängen auch von der individuellen gesundheitlichen Verfassung ab. Die Ärztin bzw. der Arzt bespricht mögliche Risiken mit Ihnen im Rahmen der Beratungs- und Vorbereitungsgespräche.
Eine Bauchstraffung wird in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. Bei extremem Weichteilüberschuss am Bauch (sogenannte «Fettschürze») nach massiver Gewichtsreduktion beteiligt sich die Krankenkasse in gewissen Fällen an den Behandlungskosten. Auch bei Zwillingsschwangerschaften mit konsekutiver Erschlaffung der Bauchwand und den dadurch medizinisch relevanten Problemen wie die Rektusdiastase (Auseinanderweichen der geraden Bauchmuskulatur) übernimmt die Kasse teilweise die Kosten eines solchen Eingriffs.
Es ist in jedem Fall äusserst wichtig, dass Sie die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt über Krankheiten und medikamentöse Behandlungen informieren. Zwei Wochen vor dem Eingriff dürfen keine blutverdünnenden Medikamente (Aspirin, Aspegic oder Omega-3-Fettsäuren) mehr eingenommen werden. Solche Medikamente können während der Operation zu einer vermehrten Blutung führen und den späteren Heilungsverlauf hinauszögern. Die Ärztin bzw. der Arzt kann von einer geplanten Operation jederzeit absehen, wenn infolge einer vorgängigen Medikamenteneinnahme das Operationsrisiko erhöht ist.